Die Brutto-Ausstellungsfläche bezeichnet die Hallen- und/oder Freigeländefläche, die sich aus der Netto-Ausstellungsfläche ohne Obergeschossflächen von Ständen und den dazu gehörigen Verkehrs- und Serviceflächen für eine jeweilige Messe zusammensetzt.
Serviceflächen sind Flächen, die in einem direkten Zusammenhang mit einer jeweiligen Messe bzw. Ausstellung stehen, jedoch nicht von Ausstellern für eigene Präsentationen genutzt werden.
Zu den Serviceflächen zählen temporäre Gastronomieflächen in den Hallen; Flächen für Behörden, Verbände und Institutionen, die zum Zwecke eines allgemeinen Serviceangebotes für Aussteller und/oder Besucher genutzt werden und Vorführanlagen wie Vorführringe, Bühnen, Aktionshallen und dergleichen, soweit sie nicht die Voraussetzungen einer Sonderschaufläche erfüllen.
Nicht zur Brutto-Ausstellungsfläche zählen alle Flächen, die für eine regelmäßige Nutzung zu Büro-, Besprechungs- und Konferenzzwecken und dergleichen bestimmt sind. Ebenso rechnen Lagerflächen und gastronomisch genutzte Flächen in Form von Festeinbauten oder entsprechende Flächen im Freigelände nicht zur Brutto-Ausstellungsfläche.
Vorführanlagen im Freigelände bei landwirtschaftlichen Veranstaltungen gelten ohne Aufschlag auf die Netto-Ausstellungsfläche als Brutto-Ausstellungsfläche.