Die Nationalität eines Ausstellers ergibt sich aus derjenigen Adresse, die für die Vertragsbeziehung mit dem Messeveranstalter oder mit einem Gemeinschaftsstand-Organisator maßgeblich ist.

Besteht ein Unterschied zwischen der Rechnungsadresse und der Adresse des anmeldenden Ausstellers, so ist die Nationalität des Leistungsempfängers maßgeblich.

Besteht keine Übereinstimmung zwischen der Vertragsadresse und der Nationalität eines Ausstellers, kann eine schriftliche oder elektronische Erklärung des Ausstellers über seine Nationalität akzeptiert werden.