Als physischer Messebesucher wird eine Person bezeichnet, die an einer Messe/Ausstellung während der offiziellen Öffnungszeiten für Messebesucher teilnimmt mit der Absicht, Informationen zu generieren und/oder Aussteller zu kontaktieren.
Zu den Messebesuchern zählen nicht Standpersonal, Journalisten, Personal von Messe-Dienstleistungsanbietern, Personal des Messeveranstalters und des Geländebetreibers. Der Messeveranstalter hat in geeigneter Form den Nachweis zu erbringen, dass der Personenkreis nicht als Messebesucher gezählt wird.
Referenten und Kongressteilnehmer zählen nur unter der Voraussetzung als Messebesucher, dass sie auf der Messe/Ausstellung anwesend sind.
































