Als physischer Messebesucher wird eine Person bezeichnet, die an einer Messe/Ausstellung während der offiziellen Öffnungszeiten für Messebesucher teilnimmt mit der Absicht, Informationen zu generieren und/oder Aussteller zu kontaktieren.

Zu den Messebesuchern zählen nicht Standpersonal, Journalist/en/-innen, Personal von Messe-Dienstleistungsanbietern, Personal des Messeveranstalters und des Geländebetreibers.
 Der Messeveranstalter hat in geeigneter Form den Nachweis zu erbringen, dass der Personenkreis nicht als Messebesucher gezählt wird.

Referent/en/-innen und Kongressteilnehmer/-innen zählen nur unter der Voraussetzung als Messebesucher, dass sie auf der Messe/Ausstellung anwesend sind.