Als hybriden Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche und digitalen Plattform zugelassen ist und dort jeweils Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. Chat, Videocall, persönliches Gespräch).

Analog zu physischen Messen kann es auf hybriden Messen auch Mitaussteller und Gemeinschaftsstand-Aussteller geben, die entsprechend den Zertifizierungsregeln für physische Messen als hybride Aussteller gezählt werden.

Ein hybrider Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf einer physischen Messe/Ausstellung auf mehreren eigenen Aussteller-Standflächen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.