Als pysischer Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche zugelassen ist und dort mit anwesendem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. persönliches Gespräch).
5. April 2016
Aussteller – physisch
Ein Aussteller kann als Hauptaussteller, Mitaussteller oder Gemeinschaftsstand-Aussteller rauftreten.
Ein physischer Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf mehreren eigenen Aussteller-Standflächen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.