Als pysischer Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche zugelassen ist und dort mit anwesendem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. persönliches Gespräch).

Ein Aussteller kann als Hauptaussteller, Mitaussteller oder Gemeinschaftsstand-Aussteller rauftreten.

Ein physischer Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf mehreren eigenen Aussteller-Standflächen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.