Definitionen der Merkmale
Feste Begriffe sind sichere Basis
30 Definitionen – die Grundlage der Zertifizierung
Jede FKM-Zertifizierung von Messen basiert auf festgelegten Begriffen. Hier finden Sie die entsprechenden Definitionen in Kurzform. Das komplette Dokument mit Beschreibungen der Messebegriffe und weiteren Hintergrundinformationen können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.
Eine physische Messe/Ausstellung ist eine Veranstaltung an einem realen Ort während einer begrenzten Zeit, auf der wirtschaftliche Güter (Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte) präsentiert bzw. verbreitet werden.
Eine hybride Messe/Ausstellung ist eine Veranstaltung an einem realen Ort (physischer Teil), während einer begrenzten Zeit, die durch eine digitale Messe (digitaler Teil) innerhalb eines gemeinsamen inhaltlichen Rahmens ergänzt wird.
Auf der Messe/Ausstellung werden Marktteilnehmer zusammengebracht, die sich zu wirtschaftlichen Zwecken und/oder Wissen austauschen. Die Marktteilnehmer haben sowohl am realen Ort als auch online die Möglichkeit zur synchronen Interaktion und müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch Registrierung. Die offizielle Laufzeit ist auf drei Wochen begrenzt. Sie wird durch Angabe der Dauer und der Öffnungszeiten vom Messeveranstalter festgelegt.
Eine digitale Messe/Ausstellung ist eine ausschließlich online zugängliche Veranstaltung auf einer vom Messeveranstalter verantworteten Plattform während einer begrenzten Zeit.
Auf der Messe/Ausstellung werden Marktteilnehmer zusammengebracht, die sich zu wirtschaftlichen Zwecken und/oder Wissen austauschen. Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit zur synchronen Interaktion und müssen eindeutig identifizierbar sein, z. B. durch Registrierung. Die offizielle Laufzeit ist auf drei Wochen begrenzt. Sie wird durch Angabe der Dauer und der Öffnungszeiten vom Messeveranstalter festgelegt.
Eine Messe ist international, wenn mindestens 5 Prozent der Fachesucher und mindestens 10 Prozent der Aussteller aus dem Ausland stammen. (Nicht Bestandteil der Zertifizierung)
Messen im Verbund sind zwei oder mehr unterschiedliche Messen/Ausstellungen, die am gleichen Ort zeitlich parallel, überlappend und/oder wechselnd stattfinden und von Messebesuchern gemeinsam genutzt werden können.
- sie sind in sich geschlossene, klar abgegrenzte Teilbereiche
- die Aussteller bilden eine deutliche räumliche Einheit
- es werden gesonderte, auf den autonomen Sektor inhaltlich abgestimmte Werbemittel hinsichtlich Aussteller und Besucher eingesetzt.
Als Messeveranstalter bezeichnet man eine Institution, die eine Messe beziehungsweise Ausstellung konzipiert, organisiert und/oder durchführt.
Als Gemeinschaftsstand-Organisator bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter eine Aussteller-Standfläche oder eine digitale Plattform zu Vermarktungszwecken überlassen worden ist, und die mit Ausstellern auf der ihr überlassenen Aussteller-Standfläche oder digitalen Plattform Flächennutzung vertraglich vereinbaren kann, ohne dass sie dort selbst Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert oder verbreitet.
Die Brutto-Ausstellungsfläche bezeichnet die Hallen- und/oder Freigeländefläche, die sich aus der Netto-Ausstellungsfläche ohne Obergeschossflächen von Ständen und den dazu gehörigen Verkehrs- und Serviceflächen für eine jeweilige Messe/Ausstellung zusammensetzt.
Die Netto-Ausstellungsfläche bezeichnet die Hallen- und/oder Freigeländefläche, die sich als Summe der Aussteller-Standflächen in Verbindung mit den Sonderschauflächen errechnet.
Die Sonderschaufläche bezeichnet eine Fläche innerhalb einer Messe/Ausstellung, die das Thema einer Veranstaltung umfassend oder in einzelnen Aspekten erläutert und Aussteller unabhängig ist. Sonderschauflächen können Flächen für Stände, Schautafeln und Vorführungen sein.
Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
Die Aussteller-Standfläche bezeichnet eine Grundfläche innerhalb und/oder außerhalb einer Halle, die einem oder mehreren Ausstellern oder Gemeinschaftsstand-Organisatoren vom Messeveranstalter zur vertraglichen Nutzung im Rahmen einer Messe/Ausstellung überlassen wird.
Als pysischer Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche zugelassen ist und dort mit anwesendem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. persönliches Gespräch).
Als hybriden Aussteller bezeichnet man eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation), die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche und digitalen Plattform zugelassen ist und dort jeweils Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. Chat, Videocall, persönliches Gespräch).
Als digitaler Aussteller wird eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation) bezeichnet, die vom Messeveranstalter auf einer digitalen Plattform zugelassen ist und dort Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. Chat oder Videocall).
Als Hauptaussteller bezeichnet einen Aussteller, der eine unmittelbare Vertragsbeziehung mit dem Messeveranstalter hat.
Ein Mitaussteller bezeichnet einen Aussteller, der mit dem Einverständnis des Messeveranstalters auf dem Stand des Hauptausstellers mit eigenen wirtschaftlichen Gütern und eigenem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte mit Personal präsentiert oder verbreitet.
Als Gemeinschaftsstand-Aussteller bezeichnet man einen Aussteller, der mit dem Einverständnis des Messeveranstalters auf dem Stand des Gemeinschaftsstand-Organisators Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte mit Personal präsentiert oder verbreitet.
Ein zusätzlich vertretenes Unternehmen (ZVU) lässt wirtschaftliche Güter ohne eigenes Personal auf dem Stand eines Ausstellers präsentieren.
Die Nationalität eines Ausstellers ergibt sich aus derjenigen Adresse, die für die Vertragsbeziehung mit dem Messeveranstalter oder mit einem Gemeinschaftsstand-Organisator maßgeblich ist.
Als physischer Messebesucher wird eine Person bezeichnet, die an einer Messe/Ausstellung während der offiziellen Öffnungszeiten für Messebesucher teilnimmt mit der Absicht, Informationen zu generieren und/oder Aussteller zu kontaktieren.
Ein hybrider Messebesucher ist eine Person, die während der offiziellen Laufzeit an dem physischen und digitalen Teil einer hybriden Messe teilnimmt.
Ein digitaler Messebesucher ist eine Person, die während der offiziellen Laufzeit an einer digitalen Messe oder an dem digitalen Teil einer hybriden Messe teilnimmt.
Die Gesamt-Teilnehmerzahl ist die Gesamtzahl der Teilnehmer an einer Messe/Ausstellung, die während der offiziellen Öffnungszeiten für Messebesucher anwesend sind. Die Gesamt-Teilnehmerzahl umfasst Besucher, Ausstellerpersonal und Medienvertreter. Die Person wird nur einmal für die gesamte Dauer der Messe gezählt, unabhängig von der Anzahl der Besuche.
Ein Messebesuch bezeichnet den Eintritt eines Messebesuchers in eine physische Messe/Ausstellung oder die Nutzung der Angebote einer hybriden oder digitalen Messe durch einen physischen, hybriden oder digitalen Besucher.
Fachbesucher bezeichnet einen Messebesucher, der an einer Messe/Ausstellung aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen teilnimmt.
Als Privatbesucher bezeichnet man einen Messebesucher, der an einer Messe/Ausstellung aus privaten Gründen teilnimmt.
Die strukturellen Merkmale von Messebesuchern auf Basis der FKM dienen einer genaueren Qualifizierung der quantitativen Besucherdaten (s. PDF in Medienzentrum) und sind nach standardisierten Fragekategorien in Form des FKM-Besucherstruktur-Tests zu erheben.
Die Anerkennung als FKM-Besucherstruktur-Test setzt das Vorhandensein FKM-geprüfter quantitativer Daten für die entsprechende Messe oder Ausstellung voraus.
Die Details hierzu finden Sie in den Dokumenten, die Sie hier herunterladen können.
Die nationale Herkunft von Messebesuchern basiert auf deren Selbstauskunft im Rahmen einer Besucherregistrierung oder einer repräsentativen Besucherbefragung.
Die Wiederbesuchsabsicht bezieht sich darauf, ob Messebesucher nach ihrem aktuellen Messebesuch beabsichtigen, auch zukünftig die nächste Messe/Ausstellung zu besuchen.
Die Kundenzufriedenheit bezieht sich darauf, wie zufrieden Messebesucher mit der Messe/Ausstellung insgesamt sind.