Als digitaler Aussteller wird eine Institution (Unternehmen, Einzelperson oder Organisation) bezeichnet, die vom Messeveranstalter auf einer digitalen Plattform zugelassen ist und dort Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Dabei muss die Möglichkeit zur synchronen Interaktion mit den Besuchern während der offiziellen Laufzeit bestehen (z. B. Chat oder Videocall).

Analog zu physischen Messen/Ausstellungen kann es auf digitalen Messen/Ausstellungen auch Mitaussteller und Gemeinschaftsstand-Aussteller geben, die entsprechend den Zertifizierungsregeln für physische Messen als digitale Aussteller gezählt werden.

Ein digitaler Aussteller kann mehrfach gezählt werden unter der Bedingung, dass er auf einer digitalen Messe/Ausstellung auf mehreren eigenen Präsentationsplattformen präsent ist, die sich in deutlich optisch getrennten Bereichen befinden müssen und mit verschiedenen Angebotsschwerpunkten unterschiedliche Zielgruppen anspricht.